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Ist für die Anzeige von nicht gefährlichen Betriebszuständen ein rotes Licht bzw. Blinklicht erlaubt?

anzuwenden (vgl. Anhang I, Nr 1.7.1.2 der Maschinerichtlinie 2006/42/EG). Warneinrichtungen an Maschinen müssen demnach die Farben gemäß Anhang I, Nr. 4 der RL 92/58/EWG "Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" verwenden (zu Gestaltungsparametern und Farbkodierung von optischen Gefahrensignalen siehe auch DIN EN 981:2009). Bei der Verwendung ...

Stand: 14.10.2014

Dialog: 22092