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Kann bei einem Industrieroboter, der nur als frei einrichtbare Haltevorrichtung verwendet wird, auf aufwendige Sicherheitsvorkehrungen verzichtet werden?

Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal unerheblic ...

Stand: 19.06.2013

Dialog: 18768