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Müssen bewegliche Teile einer Maschine/Anlage in einer bestimmten Farbe gestrichen werden?

/ungeschuetzte_bewegte_maschinenteile.   Eine Forderung nach farblicher Kennzeichnung der beweglichen Maschinenteile ist uns nicht bekannt. Hinweise: 1. Informationen zur Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen sind Abschnitt 5.2 der ASR A1.3 - "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu entnehmen.  2. In der Broschüre "Farbe am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Farbgestaltung" www.baua.de/de/Publikationen ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 12814