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Muss für ein Arbeitsmittel, das im öffentlichen Bereich und durch Kunden bedient wird, eine Gebrauchs- bzw. Bedienanleitung in unterschiedlichen Sprachen vorliegen?

Nein, eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache ist ausreichend.Begründung: Der Hersteller das Arbeitsmittels muss für die Bereitstellung auf dem Markt das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beachten. Hier insbesondere § 3 Absatz 4 (Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, is ...

Stand: 03.08.2020

Dialog: 43238