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Dürfen die Betriebsbücher für Kältemaschinen, die die EU-Verordnung 517/2014 (fluorierte Treibhausgase) vorschreibt, auch in elektronischer Form geführt werden?

und müssen daher vom Betreiber im Falle einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden vor Ort verfügbar sein. Gleiches gilt für den Service-Fall.Aufzeichnungen sind vom Betreiber oder Kopien von den Unternehmen, die die Tätigkeiten für den Betreiber ausführen, mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und der zuständigen nationalen Behörde oder der Kommission auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Dies gilt ...

Stand: 30.01.2022

Dialog: 43628