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Muss bei einer "unvollständigen Maschine" gemäß Maschinenrichtlinie eine Betriebsanleitung UND eine Montageanleitung geliefert werden?

ermitteln und eine Montageanleitung gemäß Anhang VI ausstellen und der unvollständigen Maschine     beifügen -   Eine Einbauerklärung nach Anhang II 1 B ausstellen und der unvollständigen Maschine beifügen. Anhand der v. g. Aufzählung erkennnt man, dass eine Betriebsanleitung nach der Maschinenrichtlinie nicht gefordert wird. Aus Sicht des Käufers einer unvollständigen Maschine ist es daher geboten ...

Stand: 15.02.2013

Dialog: 17937