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Muss für ein Arbeitsmittel, das im öffentlichen Bereich und durch Kunden bedient wird, eine Gebrauchs- bzw. Bedienanleitung in unterschiedlichen Sprachen vorliegen?

, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind.) und § 6 Absatz 1 1. Satz (Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt sicherzustellen, dass der Verwender ...

Stand: 03.08.2020

Dialog: 43238