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Gibt es eine Anforderung, dass Leitern und Tritte mit einer Kennzeichnung oder Gebrauchsanleitung zu versehen sind?

die Sicherheitskennzeichnung an der Leiter Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung der jeweiligen Leiter."Im Anhang der DGUV Information 208-016 wird ein Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern und Tritten angeboten: Dort findet sich der Hinweis "Überprüfen, dass die Sicherheitskennzeichnung gut lesbar und vollständig angebracht ist."Auf die Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern der UK/BG weisen ...

Stand: 23.01.2025

Dialog: 17317