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Werden wir zum Hersteller, wenn wir einen vorhandenen Roboter für Schulungszwecke auf einen Tisch mit trennender verriegelter Schutzeinrichtung bauen?

der Arbeiten dann eine Konformitätsbewertung durchgeführt und eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Wenn Sie den Roboter vervollständigen, dann müssen Sie das als Hersteller der Roboteranlage durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist davon grundsätzlich unberührt. Als Hersteller und Betreiber in Personalunion können Sie diese Dokumente natürlich auch sinnvoll ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 26697