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Ist die auf Feuerlöschern abgedruckte bildliche Kurzanleitung ausreichend oder muss der Hersteller zusätzlich eine schriftliche Bedienungsanleitung in deutscher Sprache mitliefern?

und auf die besonderen Merkmale des Entwurfs gemäß Nummer 2.2.3 hinzuweisen."Die Richtlinie wurde in Deutschland mit der Vierzehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) umgesetzt. In § 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers wird in Absatz 3 zur Sprache folgendes festgelegt:"Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass (...) die Betriebsanleitung ...

Stand: 01.02.2022

Dialog: 42384