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Ist bei der Konformitätserklärung eine Beschränkung auf gewisse Positionen ohne Namensnennungen ("vertreten durch Geschäftsführer, Technischen Leiter" etc.) sinnvoll, möglich oder überflüssig?

zu machen, dass eine Behörde entsprechende Unterlagen zur Einsicht anfordert. Aufgrund möglicher Veränderungen der innerbetrieblichen Strukturen zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Abgabe der Konformitätserklärung durch den Hersteller, könnte sich eine konkretisierte Angabe auf der Konformitätserklärung vom ursprünglich gesehen Vorteil ins Gegenteil umkehren. Anders ist es bei der Anforderung gemäß dem Anhang II Teil 1 ...

Stand: 27.05.2014

Dialog: 21199