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Muss für ein selbstgebautes Gestell zur Aufnahme eines elektrischen Seilzuges (mit CE-Zeichen, Lastaufnahme max. 250 kg) ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden?

Grundsätzlich fällt ein Metallgestell ohne bewegliche Teile nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ob ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden muss, hängt davon ab, wie der elektrische Seilzug in Verkehr gebracht wird; als vollständige Maschine mit Konformitätserklärung oder als unvollständige Maschine mit einer Einbauerklärun ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43308