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Sind wir Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen, wenn wir als Hauptlieferant die steuerungstechnische Anbindung von zugekauften Maschinen übernehmen?

auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...

Stand: 17.12.2013

Dialog: 20005