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Muss für ein System aus Vergussmaschine und Roboter, die getrennt voneinander arbeiten, eine Gesamtkonformitätserklärung erstellt werden?

Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet werden sollen, unter Beratung ...

Stand: 06.09.2021

Dialog: 42802