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Muss die EG-Konformitätserklärung grundsätzlich mit dem Hinweis "Original" oder „Übersetzung der Originalkonformitätserklärung“ gekennzeichnet sein?

Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...

Stand: 07.09.2015

Dialog: 24704