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Muss ein Arbeitgeber im Falle eines Unfalles an einer Maschine die Konformitätserklärung den Aufsichtsbehörden vorlegen können?

übereinstimmt. Wird die Konformitätserklärung von der Behörde im Rahmen einer Unfalluntersuchung als wichtig erachtet, so ist sie demnach der zuständigen Behörde vorzulegen.Es besteht jedoch keine konkrete gesetzliche Vorschrift darüber, dass der Arbeitgeber die Konformitätserklärung aufbewahren muss.Ist die Konformitätserklärung nun abhanden gekommen, kann sie demnach auch nicht vorgelegt werden.Die ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 12896