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Fällt eine durch Schwerkraft betriebene Rollenbahn unter die Maschinenrichtlinie?

eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden, beispielsweise von Hand geschobene Rasenmäher, manuell angetriebene Bohrmaschinen oder von Hand geschobene Transportkarren, die aufhören zu funktionieren, sobald die manuelle Kraft nicht mehr einwirkt, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die einzige Ausnahme von dieser Grundregel betrifft Hebezeuge ...

Stand: 29.06.2015

Dialog: 24183