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Muss ich eine Konformitätserklärung machen, wenn ich Computerteile in einem Gehäuse verbaue und diese Computer dann verkaufe?

über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)Sollten die Computer im direkten Zusammenhang mit beweglichen Teilen (Roboter, Fahrzeugen, …) fungieren, käme z. B. auch die Maschinenrichtlinie in Frage.Als Hersteller sind Sie auch verpflichtet, Ihr Produkt ordnungsgemäß auf dem Markt bereit zu stellen. Dazu gehört auch eine Konformitätserklärung, technische Unterlagen, Sicherheitsprüfung, richtige ...

Stand: 21.06.2013

Dialog: 18799