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Muss die vorhandene Förderanlage nachträglich eine CE-Erklärung bekommen oder reicht es aus, wenn die neue angegliederte Verpackungsmaschine separat eine entsprechende Erklärung besitzt ?

. Bei einer wesentlichen Veränderung muss eine neue Konformitätserklärung durch Sie ausgestellt werden. Bei dieser Einstufung kann Ihnen das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen“ helfen. Dies ist auch für die zu überarbeitende Gefährdungsbeurteilung hilfreich. Außerdem ist in ihrem Fall noch entscheidend, ob die Förderanlage ...

Stand: 18.01.2021

Dialog: 43444