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Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

werden, so können Sie diese direkt der für den Hersteller bzw. Einführer zuständigen Marktaufsichtbehörde über das internetgestützte Meldesystem ICSMS mitteilen.Die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Anforderungen nach der Maschinenrichtlinie entbindet den Hersteller jedoch nicht automatisch von zivilrechtlichen Produkthaftungsansprüchen im Schadensfall. Hier bedarf es immer einer Klärung im Einzelfall ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328

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