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Kann man für eine Gesamtanlage eine Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung erstellen, obwohl die Risikobeurteilung ergeben hat, dass sie keine CE-Kennzeichnung tragen darf?

Produktsicherheitsgesetz verboten ist, ein Produkt auf dem Markt bereitzustellen (auch bei Maschinen für den Eigenbedarf), wenn es mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, ohne dass eine Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 - in diesem Fall die Maschinenverordnung - dies vorsieht. D.h., dass das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf die Gesamtanlage nicht zulässig ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ansonsten ...

Stand: 28.06.2014

Dialog: 21438