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Welche Form muss die Herstellererklärung haben? Reicht eine E-Mail?

rechtlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie bestätigt.Einer weiteren Bestätigung, dass bestimmte technische Normen eingehalten sind, bedarf es aus öffentlich rechtlicher Sicht nicht.Sollten Sie Erkenntnisse haben, dass nicht alle Anforderungen der RL 2006/42/EG eingehalten sind oder bei einer bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Benutzung der Maschine Personen, Haustiere und Sachen gefährdet ...

Stand: 16.04.2013

Dialog: 18328