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Muss für ein selbstgebautes Gestell zur Aufnahme eines elektrischen Seilzuges (mit CE-Zeichen, Lastaufnahme max. 250 kg) ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Maschinenrichtlinie durchgeführt werden?

dann ein Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller der neuen Krananlage durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass das Gestell für die zu hebenden Lasten geeignet sein muss. Dies muss durch durchgeführte Tests oder Berechnungen nachgewiesen werden können. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für den Arbeitsbereich Krananlage immer durchzuführen. ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43308