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Muss bei der Verlagerung einer 1991 selbstgebauten Maschine zu einem Unternehmensstandort in Tschechien für diese Maschine eine Konformitätserklärung (CE) erstellt werden?

Nein, solange die Maschine im Rahmen des Umzugs nicht wesentlich geändert wird, fällt die Maschine auch nach dem Umzug weiterhin nur unter die Betreibervorschriften (in Deutschland ist das z. B. die Betriebssicherheitsverordnung).Dennoch gibt es aber auch in Tschechien vermutlich eine Nachrüstungspflicht für Altmaschinen auf den Stand der Technik. Das müssen Sie prüfen. ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43015