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Kann ein Sicherheitsbauteil gemäß Maschinenrichtlinie auch als unvollständige Maschine angesehen und somit statt der Konformitätserklärung eine Einbauerklärung erstellt werden?

Ein Sicherheitsbauteil ist gemäß Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) eine Maschine. Dies bedeutet, dass alle formalen und technischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen sind. Diese Definition schließt aus, dass nur die Anforderungen an „unvollständige Maschinen“ erfüllt werden.Eine EG- Konformitätserklärung und eine Bedienungsanleitung si ...

Stand: 03.04.2020

Dialog: 19011