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Werden wir zum Hersteller, wenn wir als Händler Firmenembleme auf Warnwesten bügeln und deswegen eine neue EG-Baumusterprüfbescheinigung für die Westen beantragen?

herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet."Daher ist bei der genannten Warnweste darauf zu achten, dass der Hersteller noch eindeutig dem Produkt zugewiesen werden kann.Im Anhang V der Verordnung (EU) 2016/425 ist geregelt, dass der Hersteller eine Baumusterprüfung bei einer notifizierten Stelle beantragt. Dieses mach auch Sinn, da i. d. R. nur ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 42632