Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Benötigt ein selbstgebauter Prüfstand für Arbeitsmittel eine CE-Kennzeichnung?

Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit mitei ...

Stand: 03.03.2017

Dialog: 23293