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Dürfen ordnungsgemäß geprüfte Elektrogeräte mit nicht ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung weiter vertrieben werden?

Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13039