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Müssen stationäre Lagerbühnen mit einem Typenschild des Herstellers gekennzeichnet sein? Was ist, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

unübersichtliches und sich ständig änderndes Rechtsgebiet. Wir können zudem nicht ausschließen, dass in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, die von bestimmten Produkten, wie z. B. Regale, die dort grundsätzlich als „bauliche Anlage“ gesehen werden, ab einer dort definierten Größe die Abwicklung eines baurechtlichen Verfahrens fordern. Sowohl zur Bauproduktenverordnung ...

Stand: 05.08.2015

Dialog: 3040