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Wie wird die CE-Kennzeichnung bei Unikaten (Leuchten, bestehend aus Lampenfuß, Kabel und Stecker) gehandhabt?

im zivil- und strafrechtlichen Sinne. Dies gilt auch für Unikate bzw. Einzelanfertigungen. Darauf sollte beim Bereitstellen eines „Baukastens“  hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für denjenigen, der im Rahmen einer Geschäftstätigkeit ein per Hand hergestellten „Lampenfuß“ mit anderen Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügt und auf dem Markt bereitstellt.   Vorgenannte Regelungen gelten ...

Stand: 24.01.2016

Dialog: 25089