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Muss der Hersteller von Palettenregalen ohne bewegliche Teile laut Maschinenrichtlinie eine Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen mitliefern?

aus der Sicht des Arbeitsschutzrechts beantwortet. Immer mehr Produkte fallen aber auch unter das Bauproduktenrecht . Auch hier kann, beispielsweise nach der EU-Bauproduktenverordnung, eine CE-Kennzeichnung gefordert sein. Zudem können in einzelnen Bundesländern baurechtliche Bestimmungen vorliegen, durch die bestimmte Produkte (z. B. Regale) grundsätzlich als bauliche Anlage angesehen ...

Stand: 26.02.2024

Dialog: 10614