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Muss eine in Deutschland gekaufte Maschine (Baujahr 1991) eine entsprechende CE Konformität besitzen oder gilt hier der Bestandschutz nach Betriebssicherheitsverordnung?

Grundsätzlich dürfen ältere Maschinen, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung bestand, weiterbetrieben oder erneut in Verkehr gebracht werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert aber für diese Altmaschinen, dass sie entsprechend § 5 BetrSichV  den für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt ...

Stand: 28.03.2017

Dialog: 28938