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Wie wird die CE-Kennzeichnung bei Unikaten (Leuchten, bestehend aus Lampenfuß, Kabel und Stecker) gehandhabt?

jedoch nicht, wenn Endkonsumenten einen per Hand hergestellten „Lampenfuß“ erwerben, mit anderen eigens beschafften Teilen zu einer betriebsfertigen Lampe zusammenfügen und das Endprodukt nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitstellen. Die sich aus möglichen Schadens- und Unfällen ergebenden Haftungsfolgen für den Hersteller des „Lampenfußes“ im zivil- und strafrechtlichen Sinn ...

Stand: 24.01.2016

Dialog: 25089