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Muss der Hersteller von Palettenregalen ohne bewegliche Teile laut Maschinenrichtlinie eine Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen mitliefern?

Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...

Stand: 26.02.2024

Dialog: 10614

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