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Muss ein im Auftrag hergestelltes Arbeitsmittel eine CE Kennzeichnung, eine Bedienungsanleitung und/oder eine Herstellerkennzeichnung haben?

findet § 6(1) ProdSG Anwendung. Es ist jedoch hier und in jedem Einzelfall zu entscheiden, wer als Hersteller im Sinne des Gesetztes anzusehen ist, und ob Informationen notwendig sind, um sich bei Gebrauch des Produktes gegen Risiken schützen zu können. Entsprechend der Begriffsbestimmung in § 2 Nummer 14 ProdSG ist folgendes zu beachten:"Hersteller: Jede natürliche oder juristische Person ...

Stand: 17.04.2013

Dialog: 18337