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Ist die Aussage korrekt, dass das CE-Zeichen einer LED-Retrofit-Leuchte erhalten bleibt, wenn ich den Starter durch ein anderes Bauteil ersetze?

für den freien Warenverkehr, das Inverkehrbringen und/ oder der ersten Inbetriebnahme eines neuen Produktes ist. Wird die Leuchte mit alternativen Angeboten umgerüstet und werden die Eigenschaften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verändert, so bleiben auch z. B. Prüfzeichen, wie TÜV, VDE usw. gültig. Verantwortlich für die Retrofit-Lampe ist der Inverkehrbringer dieses Produkts ...

Stand: 21.11.2014

Dialog: 22353