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Müssen handgeführte Geräte zur thermischen Unkrautbekämpfung durch Infrarot-Strahlung, welche mit Flüssiggas betrieben werden, mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein?

Gasverbrauchseinrichtungen müssen nur gekennzeichnet werden, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:"a) „Geräte“ Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 °C betrieben werden. Gas-Gebläsebrenner und die zugehörig ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 42706