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Müssen Spielplatzgeräte den CE-Kennzeichnungsprozess durchlaufen?

ist die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit anzuwenden, die jedoch keine CE- Kennzeichnungspflicht vorsieht. Siehe hierzu auch das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG.Hinweise: Informationen zur Thematik finden Sie u. a. in der DGUV Information 202-022 "Außenspielfläche und Spielplatzgeräte". Grundsätzliche Informationen zur Thematik "Sichere KiTa" sowie eine Handlungshilfe zur Ermittlung ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 25002