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Darf ein Elektroschaber ohne Angaben zu den Vibrationswerten (Hand-Arm-Vibration) formal eine CE Kennzeichnung aufweisen und/oder In Verkehr gebracht werden?

Die Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, im Rahmen der EU-Maschinenrichtlinie bzw. der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), in der Betriebsanleitung Angaben zum Schwingungskennwert einer Maschine zu machen. Dieser Wert ist jedoch nicht gleichzusetzen mit Grenzwerten (Tages-Vibrationsexpositionswerte) aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ...

Stand: 12.06.2023

Dialog: 43796