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Benötigen Schuko-Verlängerungskabel eine CE-Kennzeichnung und falls ja, auf Grundlage welcher EU-Richtlinie?

Fertig konfektionierte Verlängerungskabel benötigen eine CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie). Einzeln in Verkehr gebrachte Haushaltssteckvorrichtungen (z.B. Stecker, Steckdosen für den häuslichen Gebrauch) sind allerdings von der Richtlinie ausgenommen.Auf den Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie weisen wir hin. ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 43591