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Benötigen Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt werden, eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2023/1230?

die zu beachtenden Pflichten der Hersteller von Maschinen und dazugehörigen Produkten.Hinsichtlich Ihrer Frage möchten wir insbesondere Artikel 10 Absätze 2, 3 und 8 hervorheben:„(2) Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts erstellen die Hersteller die in Anhang IV Teil A aufgeführten technischen Unterlagen und führen das in Artikel 25 genannte einschlägige ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 44092