Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Darf ein im Nicht-EU-Ausland (z.B. China) ansässiger Hersteller von Maschinen die Pflichten gemäß Maschinenrichtlinie wahrnehmen, ohne dass ihn ein Bevollmächtigter innerhalb der EU vertritt?

Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL [pdf] ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvo ...

Stand: 09.05.2020

Dialog: 16175