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Benötigen Maschinen, die für den Eigengebrauch hergestellt werden, eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EU) 2023/1230?

nicht in Verkehr gebracht, weil sie bzw. es nicht vom Hersteller für eine andere Person bereitgestellt, sondern vom Hersteller selbst verwendet wird. Allerdings muss eine derartige Maschine dieser Verordnung entsprechen, bevor sie in Betrieb genommen wird."Der Artikel 3 „Begriffsbestimmungen" der Verordnung (EU) 2023/1230 umfasst die folgende Definition des Begriffs „Hersteller“:„18. „Hersteller“ bezeichnet ...

Stand: 18.03.2025

Dialog: 44092