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Bedarf es bei der Herstellung von eigenbetrieblich genutzten Unterwagen einer sog. Herstellerqualifikation für den bauaufsichtlichen Bereich nach DIN 18800?

Der Hersteller der Unterwagen hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die für den Unterwagen erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Der Unterwagen ist dann unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen zu konstruieren und zu bauen. In diesem ...

Stand: 19.07.2013

Dialog: 19002