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Handelt es sich beim Wiederinbetriebnehmen einer Maschine um ein neues Inverkehrbringen?

der Technik in Bezug auf die Verwendung eines Arbeitsmittels. Der Stand der Technik kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Ändern einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber nach sich zieht. Die nach dem Stand der Technik sichere Verwendung älterer Arbeitsmittel ...

Stand: 15.08.2022

Dialog: 43598