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Was muss eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung beachten, wenn sie selbstgefertigte Produkte auf dem Weihnachtsmarkt verkauft?

eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Die Absicht einer Gewinnerzielung ist hierbei nicht erforderlich!Diese Voraussetzungen liegen hier vor, so dass für den Verkauf der aufgeführten Produkte die Anforderungen des ProdSG zu berücksichtigen sind.Für diese Produkte, sofern es sich nicht um Spielzeug handelt, bestehen keine besonderen EG-Vorschriften. Demnach ist eine CE-Kennzeichnung ...

Stand: 05.12.2014

Dialog: 22082