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Es sollen wesentliche Änderungen an Produkten durchgeführt werden, die keine CE-Kennzeichnung tragen. Welche Dokumentationspflichten gehen hiermit einher?

den Anforderungen nach § 3 Abs. 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden. Das heißt, wenn Sie wesentliche Änderungen an einem Produkt -wie einer Leiter- vornehmen ist es möglich, dass vom ursprünglichen Hersteller durchgeführte Prüfungen nicht mehr bestanden werden. Der Hersteller kann für die Sicherheit seines Produktes an dem wesentliche Änderungen durchgeführt ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 43578