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Was ist zu beachten, wenn selbstgefertigte, nicht genormte Paletten für die Lagerung von speziellen Gütern, in den innerbetrieblichen Verkehr gebracht werden?

Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Beschaffenheitsanforderungen an Arbeitsmittel nach §§ 4 - 6 und §§ 8 - 10 sowie Anhang 1 der BetrSichV sind einzuhalten. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. bei der European Pallet Association e.V. (EPAL) beschr ...

Stand: 30.04.2025

Dialog: 18685