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Fallen Handhebelpressen in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Buchstabe a. Druckgeräte, die nicht höher als in Kategorie 1 eingestuft sind und in Maschinen eingebaut werden, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, sind aus dem Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen. Die Maschinenrichtlinie gilt dann in vollem Umfang für derartige Geräte. Es ist zu beachten, dass die Maschinenrichtlinie das Bruchrisiko beim Betrieb abdeckt  - siehe § 207 ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 24447