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Muss vom Inverkehrbringer einer Anlage, die der Niederspannungsrichtlinie unterliegt, der Schutzleiterstrom gemessen und veröffentlicht werden?

für die nationale Marktüberwachungsbehörde bereitzuhalten. Eine Veröffentlichung oder Aushändigung an den Betreiber ist gesetzlich nicht vorgesehen. Konstruiert der Hersteller sein elektrisches Betriebsmittel so, dass er die üblichen Schutzleiterstromgrenzwerte überschreitet und die Sicherheit auf andere Weise garantiert, so muss er die zur sicheren Beurteilung der Anlage (z.B. für die Prüfung nach VDE 701 ...

Stand: 12.09.2015

Dialog: 24737